Dass ein Angeklagter aus Laufenburg fahruntüchtig war, konnte vor dem Amtsgericht nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
LAUFENBURG. Trunkenheit im Verkehr lautete der Vorwurf gegen einen Angeklagten aus Laufenburg. Wobei die Trunkenheit in dem Fall nicht von Alkohol herrührte, sondern von Marihuana. Die Staatsanwaltschaft sah es ...