Offenburg
Matthias Katsch über zehn Jahre Kampf um Gerechtigkeit für Missbrauchsopfer der katholischen Kirche

Matthias Katsch war eines von vielen Opfern sexuellen Missbrauchs am Berliner Canisius-Kolleg der Jesuiten. Im BZ-Interview berichtet der in Offenburg lebende Management-Trainer über seinen Kampf um Gerechtigkeit.
2010 war Matthias Katsch maßgeblich am Bekanntwerden der Missbrauchsfällen am Berliner Canisius-Kolleg des Jesuitenordens beteiligt. Katsch, in den 70er-Jahren Kolleg-Schüler und selbst Missbrauchsopfer, hat in den vergangenen Jahren bundesweit für Hilfen und Entschädigungen der Opfer gekämpft. Im Buch "Damit es aufhört" erzählt er seine Geschichte. Mit dem 57-Jährigen, der in Offenburg lebt, sprach Frank Zimmermann.
Katsch: Niemand von uns Betroffenen hat damals glaubt, dass es so ein Marathon werden und so lange dauern würde. Das Wichtigste ist, dass das Thema nach 2010 nicht wieder von der Agenda verschwunden ist – weder in der Kirche noch in der Öffentlichkeit. Das ist das Verdienst von uns Betroffenen. Es sind Strukturen entstanden wie der Betroffenenrat, der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Aufarbeitungskommission, und es gibt die Präventionsanstrengungen der Kirche. Die Betroffenen haben immer wieder Druck gemacht gegenüber der Institution Kirche und der Öffentlichkeit. Was heute aber immer noch fehlt, ist ein Hilfesystem für Betroffene. Wir brauchen so etwas wie ein Opfergenesungswerk – die Möglichkeit für Betroffene, sich helfen zu lassen, ohne dass jede und jeder Einzelne das mit seinem Hausarzt diskutieren muss.
BZ: Was braucht es außerdem noch?
Katsch: Wir brauchen eine unabhängige Aufarbeitung und natürlich eine Klärung der Entschädigungsfrage. Da sind wir noch mitten im Prozess. Und wir müssen die Energie, die wir in die Auseinandersetzung mit der Kirche gesteckt haben, nutzen, um insgesamt dazu beizutragen, dass Kindesmissbrauch aufhört – es sind ja auch aktuell weiterhin Kinder in Gefahr. Es braucht dafür eine generelle Sensibilisierung: Man muss Missbrauch grundsätzlich für möglich halten, nicht in dem Sinne, dass ...