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Der BGH urteilte nicht gegen behinderte Kinder

Christian Rath
  • Do, 27. Juni 2002
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach eine Ärztin Unterhalt für ein nicht abgetriebenes Kind zahlen muss, ist nichts Neues.

Sebastian hat keine Arme und verstümmelte Beine. Die Eltern hätten ihn abgetrieben, wenn sie von der schweren Behinderung gewusst hätten. Doch die Ärztin ignorierte die Indizien im Ultraschallbild. Nach der Geburt klagte die depressiv gewordene Mutter auf Schadenersatz und bekam in allen Instanzen Recht. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) ...

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