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Beschneidung von Jungen

Ein Urteil, das den Streit erst beginnen lässt

Christian Rath

Von

Do, 28. Juni 2012

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Die Strafkammer des Landgerichts Köln hält die Beschneidung von Jungen für grundsätzlich rechtswidrig / Das löst Proteste aus.

Wohl zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht die Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung eingestuft. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Der Streit um die Rechtsfrage dürfte aber erst richtig beginnen. Denn das Urteil hat nichts geklärt, sondern große Unsicherheit und zahlreiche politische Proteste von ...

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