Kommentar
Unser Schulsystem ist zu starr – und gehört geändert
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Do, 14. September 2017, 11:23 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Willen der Eltern über den des Landes gestellt, wenn es um die Schulwahl geht. Das ist richtig so. Das Schulgesetz sollte einmal ordentlich überholt werden.
Wenn Eltern ihre Kinder an eine gute Schule im Nachbarort schicken wollen, obwohl es dieselbe Schulart vor Ort auch gibt, darf ihnen das Schulamt dies nicht verwehren. So der Tenor einer einstweiligen Anordnung, die jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg erlassen hat. Dem Kultusministerium fällt dazu nur ein, dass das Schulgesetz nachgebessert werden müsse. Wettbewerb unter Schulen wird so unterbunden.
Für manche Eltern reicht, wenn es um die weiterführende Schule für ihre Kinder geht, der möglichst kurze Schulweg. Andere achten auf Profile und Angebote, Lernmethoden und ...