Berlin
Merz: Härtere Strafen für Arbeitsunwillige
Union und SPD wollen Gerechtigkeitslücken beim Existenzminimum schließen. Lange wurde hinter den Kulissen verhandelt. Das Bürgergeld soll nun nicht mehr so heißen – und Sanktionen für Arbeitsunwillige werden verschärft.
dpa & BZ-Redaktion
Do, 9. Okt 2025, 20:20 Uhr
Deutschland
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Jene unter den 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern, die wenig Bereitschaft zeigen, ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden, müssen sich auf strengere Auflagen einstellen. "Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen", so Merz. Dem Durchbruch waren vor dem Koalitionstreffen intensive Gespräche von Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorausgegangen.
Mit den Änderungen sollen Teile der Anfang 2023 von der Ampel-Koalition in Kraft gesetzten Bürgergeld-Reform rückabgewickelt werden. Die Leistung soll künftig nur noch Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Beim Prinzip des "Förderns und Forderns" soll das Fordern wieder stärker betont werden, gleichzeitig soll die Betreuung engmaschiger werden. Grundsätzlich soll Vermittlung in Arbeit anders als beim Bürgergeld wieder Vorrang haben. "Wir wollen, dass insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte in Vollzeit arbeiten, um ihre Bedürftigkeit zu beenden", so die Koalitionäre. Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden.
Konkret soll mit härteren Sanktionen belegt werden, wer zwar arbeiten könnte, aber gegen die Regeln der Jobcenter verstößt, einen Termin nicht wahrnimmt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert.
Wer als Empfänger von Grundsicherung einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, soll sofort zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Wer diesen Termin schwänzt, dem soll die monatliche Überweisung um 30 Prozent gekürzt werden. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, sollen die Geldleistungen komplett eingestellt werden. Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen jenen gestrichen werden, die auch im Monat darauf nicht erscheinen. "Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben", sagte Bas. "Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist." Härtefälle würden aber berücksichtigt – wer krank sei, werde nicht sanktioniert.
Schlagzeilen hatten Fälle im Bürgergeld gemacht, in denen EU-Bürger oft aus Osteuropa in baufälligen Immobilien vor allem im Ruhrgebiet untergebracht wurden. Für die Menschen sollen nur kleine Jobs angemeldet gewesen sein, Bürgergeld bekamen sie dennoch. Nun sollen mehr Datenaustausch und Schritte gegen die Vermieter gegen diese Missstände helfen.
Erwartungen von großen Einspareffekten durch die Reform trat Bas entgegen. "Der Betrag wird sehr klein sein", sagte die Ministerin. Sie verwies stattdessen auf die "Faustformel", dass eine Milliarde Euro gespart werden könne, "wenn wir 100.000 Menschen mehr aus dem Bürgergeld herauskriegen durch Anreize, dass sich Arbeit mehr lohnt als Arbeitslosigkeit".