Mindestens drei Jahre Haft

Ein Handwerksmeister aus Lahr hat etliche Hausbesitzer über den Tisch gezogen.  

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LAHR/FREIBURG. Ein Handwerksmeister aus Lahr muss für mindestens drei Jahre ins Gefängnis. Das ergab sich am Donnerstag anlässlich einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Freiburg. Trotz einer Gewerbeuntersagung hatte er seine Dienste vorzugsweise älteren Hausbesitzern im Großraum Lahr, Freiburg und der Ortenau in betrügerischer Absicht angeboten. Im Rahmen einer Vereinbarung wurde nun ein Urteil des Amtsgerichts Offenburg vom 26. September rechtskräftig, in dem der Angeklagte wegen zehnfachen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt worden war.

Mehrfach musste sich der Malermeister in seinem Leben bereits vor Gerichten verantworten. Aufgrund hoher Steuerschulden darf er seit Jahren kein eigenes Lackierer- und Malergeschäft mehr betreiben und deshalb auch nicht ...

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