Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege: "Für Selbstständige läuft das Urteil ins Leere"
Bis zu 600.000 Menschen, meist aus Osteuropa, arbeiten in deutschen Haushalten als Pflegekräfte. DGB-Expertin Justyna Oblacewicz fordert für sie einen besseren gesetzlichen Schutz.
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Viele der bis zu 600.000 Betreuungskräfte in deutschen Haushalten arbeiten als (Schein-)Selbstständige. Foto: Jens Kalaene
Wer Pflegebedürftige rund um die Uhr in deren Zuhause versorgt, ist nach Ansicht von Justyna Oblacewicz in Wahrheit ein Arbeitnehmer – also nicht selbstständig tätig, wie heute oft der offizielle Status der Betreuungskräfte ist. Da müsse die nächste Bundesregierung nachbessern, fordert die Bereichsleiterin beim Projekt "Faire Mobilität" des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
BZ: Ende Juni hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil gefällt, das viele Familien ...