Parken am Straßenrand
"Mindestrestbreite" vom Vollzugsbeamten genauestens mit Zollstock überwacht
Klaus Schmitt & Freiburg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Der Amtsschimmel wiehert auch in der Schlossgasse in St. Nikolaus. Welch eine Verschwendung von Verwaltungsenergie!
Seit dem Bestehen der kleinen Siedlung am Rande des Tunibergs im Jahr 1980 parkten die Anwohner ihre Autos entlang der Schlossgasse zwischen den Baumscheiben des 3,20 Meter breiten Gehwegs. Dann 2021 das Aus. Die Autos mussten vor dem Gehweg auf der Straße parken. Kurz darauf die Erlaubnis, wieder zwischen den Bäumen zu parken. Allerdings unter einer Bedingung, von der der Autobesitzer erst erfuhr, als es zu spät war. Die sogenannte "Mindestrestbreite von 1,50 Meter" das Gehwegs (der Abstand von Baumscheibe zur Grundstücksgrenze) wurde vom Vollzugsbeamten genauestens mit Zollstock (!) überwacht. Eine Überschreitung im Zentimeter-Bereich dieser unsichtbaren Grenze wurde mit 55 Euro sanktioniert. Diese Regelung wurde dann 2025 gekippt. Alle Autos mussten wieder auf die Straße zum Wohle der "Fußgänger und der mobilitätseingeschränkten Personen mit Rollstuhl oder Rollator, Eltern mit Kinderwagen", die allerdings auch bisher auf dem Gehweg hinter den Baumscheiben keine Probleme hatten.
Probleme für diese Gruppe von Menschen gibt es schon immer an zwei Stellen. In der Schlossgasse endet der jetzt 3,20 Meter breite Gehweg abrupt an einem Rasenstück, um sich nach circa 50 Metern wieder fortzusetzen. Die Stadt ist bisher nicht in der Lage, eine Verbindung herzustellen und zwingt so die Menschen auf die Straße. An Ortsausgang Richtung Dorfbach verengt sich der 3,20 Meter breite Gehweg auf 1,20 Meter. Die Stadt ist leider nicht in der Lage, diesen schmalen Gehweg auf der gesamten Breite von Bewuchs freizuhalten und zwingt wiederum die Menschen auf die Straße oder zu einem Gänsemarsch auf der noch begehbaren Fläche.
Hinsichtlich der Schlossgasse reicht es offensichtlich der Stadt, hehre Prinzipien zu verkünden und das Nicht-Einhalten zu sanktionieren. Die echten Probleme für "Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstuhl oder Rollator, Eltern mit Kinderwagen" sind ihr egal. Oder ist das vielleicht ein generelles Problem?