Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz haben nun auch Beschäftigte in Baden-Württemberg Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Kalendertagen freistellen zu lassen.
Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Reisekosten tragen die Beschäftigen selbst. Die Bildungszeit – in anderen ...