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Bildung für den Aufstieg

Mit Bildungszeit Zeiten für Bildung nutzen

  • ue

  • Do, 16. Februar 2017, 11:25 Uhr
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Anzeige Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz haben nun auch Beschäftigte in Baden-Württemberg Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Kalendertagen freistellen zu lassen.

Kooperation und gegenseitige  Unterstü...n sie  bringen auch menschlich näher.   | Foto: Monique Wüsten-hagen (dpa)
Kooperation und gegenseitige Unterstützung befördern nicht nur den Lernerfolg, sondern sie bringen auch menschlich näher. Foto: Monique Wüsten-hagen (dpa)
Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Reisekosten tragen die Beschäftigen selbst. Die Bildungszeit – in anderen ...

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