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"Mit Kinderrechten nicht vereinbar"

Christopher Ziedler
  • Mi, 22. März 2017
    Deutschland

Unicef-Studie kritisiert die Unterbringung von jungen Flüchtlingen – vor allem im Südwesten.

Kinder  vor einer Flüchtlingsunterkunft  | Foto: dpa
Kinder vor einer Flüchtlingsunterkunft Foto: dpa
BERLIN. Die Bundesrepublik hat laut UN-Kinderhilfswerk bei der Aufnahme von Flüchtlingen "Großartiges geleistet", wie Deutschland-Geschäftsführer Christian Schneider am Dienstag bei der Vorstellung einer Studie in Berlin sagte. Zugleich aber geht Unicef hart mit den Lebensbedingungen in Asylunterkünften ins Gericht: Anstelle einer gezielten Förderung und kindgerechten Umgebung würden geflüchtete Kinder und Jugendliche viel zu oft und viel zu lange in Strukturen untergebracht, in denen sie keine Privatsphäre genießen, Gewalt erleben und häufig vom Schulbesuch ausgeschlossen sind.

Unter den in Deutschland 2015 und 2016 angekommenen Flüchtlingen befinden sich rund 350 000 Kinder und Jugendliche. Unter den von Unicef – allerdings nicht repräsentativ – Befragten verbringen 22 Prozent mehr als die bisher gesetzlich zulässigen sechs Monate in der Erstaufnahme. Die Verhältnisse sind demnach vielerorts "nicht mit den Kinderrechten laut UN-Kinderrechtskonvention zu vereinbaren", die keine Diskriminierung von Kindern wegen des Aufenthaltsstatus der Eltern erlaubt. Dies ist laut Unicef jedoch der Fall, da zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Drittstaaten länger zentral untergebracht werden, um ihre Abschiebung zu erleichtern.

Laut Kinderhilfswerk ist die Lage im Südwesten besonders schlecht. "Positive Ansätze aus Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit hohen Anteilen dezentraler Unterbringung", so die Forderung an der Landesregierung, könnten Ländern wie Baden-Württemberg und Brandenburg als Orientierung dienen. Allerdings stammen die Zahlen von 2015. Das Landesinnenministerium wies die Kritik zurück. "Die Studie berücksichtigt nicht, dass es in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Ländern ein dreistufiges Aufnahmeverfahren gibt", so ein Sprecher: "In der vorläufigen Unterbringung durch Städte und Kreise sind Flüchtlinge zwar oft in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die aber wesentlich kleiner als Erstaufnahmeeinrichtungen sind." Dort gebe es wiederum eigene Einrichtungen für Familien mit Kindern.

Ressort: Deutschland

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