Mit Metzgerbeil und Besenstiel
Wehrer wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit Bewährung verurteilt.
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. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten mit Bewährung verurteilt.
Rechtsreferendarin Schäfer von der Staatsanwaltschaft hatte gleich drei Anklagen zu verlesen. Alle drei Taten fanden in Wehr statt. Zwei Fälle räumte der Angeklagte ein. Im Dezember 2017 schlug er sich mit seinem Stiefvater, der mehrere Prellungen im Gesicht davontrug, ...