Mit Metzgerbeil und Besenstiel

BZ-Plus Wehrer wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit Bewährung verurteilt.  

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Der angeklagte 40-Jährige soll unter a...genen Sohn gewalttätig geworden sein.   | Foto: Maurizio Gambarini
Der angeklagte 40-Jährige soll unter anderem gegen seinen Stiefvater und den eigenen Sohn gewalttätig geworden sein. Foto: Maurizio Gambarini

. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten mit Bewährung verurteilt.

Rechtsreferendarin Schäfer von der Staatsanwaltschaft hatte gleich drei Anklagen zu verlesen. Alle drei Taten fanden in Wehr statt. Zwei Fälle räumte der Angeklagte ein. Im Dezember 2017 schlug er sich mit seinem Stiefvater, der mehrere Prellungen im Gesicht davontrug, ...

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