Möglicherweise rechtswidrig

BZ-Plus Sendeverbote für russische Sender und die Sperrung russischer Webseiten sind keine EU-Sanktionen.  

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Ein RT-Übertragunswagen  | Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV
Ein RT-Übertragunswagen Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV
Am 1. März beschloss der EU-Ministerrat ein Sende- und Verbreitungsverbot für das Nachrichtenportal Sputnik sowie die Programme von RT (Russia Today) in englisch, französisch, deutsch und spanisch. Das Verbot soll gelten, bis die russische Aggression gegen die Ukraine beendet ...

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