Kommentar
Mordaufruf auf Wahlplakat: Dass das legal sein soll, ist ein Unding

Eine rechtsextremistische Partei darf in Sachsen laut Gericht weiter mit einem Mordaufruf gegen die Grünen Wahlwerbung betreiben. Dabei stecken hinter Der III. Weg gewaltbereite Neonazis.
Es steht groß auf den Plakaten: "Hängt die Grünen!". Doch das Verwaltungsgericht Chemnitz sieht darin keinen Mordaufruf, sondern zulässigen Wahlkampf. Es soll auf das Kleingedruckte ankommen. Faktisch geht es um die Grenzen ...