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Kommentar

Mordaufruf auf Wahlplakat: Dass das legal sein soll, ist ein Unding

Christian Rath
  • Mi, 15. September 2021 , 22:02 Uhr
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BZ-Plus Eine rechtsextremistische Partei darf in Sachsen laut Gericht weiter mit einem Mordaufruf gegen die Grünen Wahlwerbung betreiben. Dabei stecken hinter Der III. Weg gewaltbereite Neonazis.

Die Grünen wollen dem Urteil trotzen u...akate aufhängen wie irgendwie möglich.  | Foto: Bodo Schackow (dpa)
Die Grünen wollen dem Urteil trotzen und im sächsischen Zwickau so viele Plakate aufhängen wie irgendwie möglich. Foto: Bodo Schackow (dpa)
Es steht groß auf den Plakaten: "Hängt die Grünen!". Doch das Verwaltungsgericht Chemnitz sieht darin keinen Mordaufruf, sondern zulässigen Wahlkampf. Es soll auf das Kleingedruckte ankommen. Faktisch geht es um die Grenzen ...

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