Verbotenes Pflücken

Mundraub ist Diebstahl

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  | Foto: BZ-Grafik
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Mundraub ist ein fast schon brachialer Begriff für etwas, dass in der Bevölkerung allenfalls als Kavaliersdelikt gilt: der Diebstahl geringer Mengen von Nahrungsmitteln zum baldigen Verzehr. Bis 1975 war Mundraub sogar ein eigener Tatbestand in der Rechtssprechung, heute fällt das alles unter Diebstahl. Womit die meisten Menschen Mundraub in Verbindung bringen, ist das Pflücken von Trauben, Äpfeln oder Kirschen oder Pflaumen, die einem nicht gehören. Keiner der Besitzer sagt wahrscheinlich etwas, wenn es bei einer kleinen Kostprobe bleibt, es sollen aber auch schon ganze Bäume abgeerntet worden sein. Das ist dann tatsächlich Diebstahl und alles andere als ein Kavaliersdelikt und muss bestraft werden. Es gibt aber auch Jahre, in denen das Obst so üppig hängt, dass die Eigentümer mit dem Ernten nicht nachkommen oder aus anderen Gründen ganz darauf verzichten. So scheint es gerade eine besonders gutes Kirschenjahr zu sein, die Bäume hängen voll mit den roten Früchten. Eine gute Idee wurde mit den gelben Bändeln geboren, die von den Eigentümern an Büschen oder Bäumen angebracht werden und Passanten signalisieren, dass sie bedenkenlos ernten dürfen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Es gibt sogar Internetseiten, die Standorte zum Ernten angeben. Ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen. Denn dann werden keine Lebensmittel verschwendet und die frisch gepflückten Kirschen schmecken doppelt so gut!
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