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Datenschutz

Muss Facebook die Daten der Whatsapp-Kunden löschen?

Christian Rath
  • Mi, 28. September 2016, 08:48 Uhr
    Computer & Medien

     

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook verboten, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu sammeln. Facebook müsse die Daten der Whatsapp-Kunden sofort löschen.

Der Kurznachrichtendienst Whatsapp war bis 2014 ein unabhängiges Unternehmen.  | Foto: dpa
Der Kurznachrichtendienst Whatsapp war bis 2014 ein unabhängiges Unternehmen. Foto: dpa
Der Konflikt wird wohl vor Gericht landen. Der Kurznachrichtendienst Whatsapp war bis 2014 ein unabhängiges Unternehmen, dann wurde er von Facebook aufgekauft. Damals versprach Facebook-Chef Marc Zuckerberg, die Unternehmen würden keine Daten austauschen. Zwei Jahre später änderte jedoch Whatsapp seine Nutzungsbedingungen. Künftig sollen die Telefonnummern der Whatsapp-Nutzer an Facebook weitergegeben werden, ebenso die im Smartphone gespeicherten Telefonnummern von Freunden und Bekannten sowie Informationen darüber, wie häufig jemand Whatsapp nutzt. Die Whatsapp-Nutzer konnten nur widersprechen, dass diese Daten zu Werbezwecken genutzt werden oder um ihnen neue "Freunde" vorzuschlagen. Der Weitergabe der Daten konnten sie nicht widersprechen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass Facebook die Daten auf rechtswidrigem Wege erhalten hat. Eine bloße Änderung der Nutzungsbedingungen reiche nicht aus. Erforderlich sei vielmehr eine ausdrückliche Einwilligung der Whatsapp-Nutzer. Diese müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar am Dienstag in Hamburg.

Die Anordnung Caspars ist sofort wirksam. Kommt Facebook der Anordnung nicht nach, kann er Zwangsgelder verhängen. Ein Widerspruch Facebooks hat keine aufschiebende Wirkung. Falls Caspar den Widerspruch ablehnt, kann Facebook gegen die Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg klagen.

Dort wird es nicht zuletzt um die Frage gehen, ob Caspar überhaupt zu einer derartigen Anordnung befugt war. Nach Ansicht von Facebook ist die irische Datenschutzbehörde zuständig, weil der Konzern seinen europäischen Sitz in Irland hat. Caspar beruft sich jedoch auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, wonach bereits eine "Niederlassung" in einem anderen EU-Staat genügt, damit das dortige Datenschutzrecht gilt und der dortige Datenschützer zuständig ist. Da der Deutschland-Sitz von Facebook in Hamburg ist, hält sich Caspar für befugt. Die Hamburger Gerichte sehen die Frage aber noch als ungeklärt und lehnten zuletzt im Juli eine andere Anordnung Caspars an Facebook ab.

Parallel zu Caspar hat vor kurzem der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Abmahnung gegen Whatsapp wegen der neuen Nutzungsbedingungen ausgesprochen. Wenn Whatsapp nicht reagiert, können die Verbraucherschützer vor deutschen Zivilgerichten klagen.

Ressort: Computer & Medien

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