Kommentar

Nach dem Arztmordprozess: Opferschutz muss Vorrang haben

BZ-Plus Das Urteil im Offenburger Arztmordprozess ist rechtskräftig. Der Täter muss auf Dauer in die geschlossene Psychiatrie. Darf, soll, muss man ihn von dort bald abschieben? Die Debatte geht weiter.  

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Die Wochenfrist ist verstrichen, Revision hat keiner eingelegt.  | Foto: dpa
Die Wochenfrist ist verstrichen, Revision hat keiner eingelegt. Foto: dpa
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