Kommentar
Nach dem Arztmordprozess: Opferschutz muss Vorrang haben
Das Urteil im Offenburger Arztmordprozess ist rechtskräftig. Der Täter muss auf Dauer in die geschlossene Psychiatrie. Darf, soll, muss man ihn von dort bald abschieben? Die Debatte geht weiter.
Do, 21. Mär 2019, 7:43 Uhr
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