Berufliche Tätigkeiten des Mieters, die in der Wohnung in gewissem Umfang erlaubt sind, und diejenigen, die zulässig sind
Mit der Anmietung einer Wohnung bezwecken die Vertragsparteien, dass der Mieter die Räumlichkeiten zum Wohnen nutzt. Dieser Wohnzweck besteht darin, dass der Mieter seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung entfaltet, diese also zum Essen, Schlafen und zum Pflegen ...