Das Oberlandesgericht München erlaubt den ganztägigen Sonntagsverkauf von unbelegten Brötchen, wenn die Bäckerei ein Café betreibt.
Wann ist eine Sonntagssemmel nur eine Semmel – und wann ist sie illegal? In dieser entscheidenden Frühstücksfrage hat das Oberlandesgericht München ein Urteil verkündet.
Wenn eine Bäckerei auch ein Café betreibt, darf sie den ganzen Sonntag über unbelegte Semmeln verkaufen. Das hat das ...