Gemüserichtlinie
Vielfalt auf dem Acker
Richter am Europäischen Gerichtshof schützen Kleinbauern gegen eine Klage der Agrarindustrie.
FREIBURG. Die Grundregel, dass in der EU nur zugelassenes hochwertiges Gemüse-Saatgut verkauft werden darf, verstößt nicht gegen europäische Grundrechte. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die zugrundeliegende Gemüserichtlinie sei aber nur deshalb rechtmäßig, weil es nun eine Ausnahmeregel für weniger produktive "alte Sorten" gibt.
Ausgelöst wurde das Urteil durch einen Streit zwischen zwei französischen Firmen. Der nichtkommerzielle Verein Kokopelli verkaufte Saatgut von mehr als 400 nicht zugelassenen alten Gemüsesorten, die er erhalten will. Das störte den konventionellen ...