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Gemüserichtlinie

Vielfalt auf dem Acker

Christian Rath
  • Fr, 13. Juli 2012
    Wirtschaft

Richter am Europäischen Gerichtshof schützen Kleinbauern gegen eine Klage der Agrarindustrie.

Ein Landwirt fährt mit seinem Traktor ...anken und sät  Rapssamen in die Erde.   | Foto: dpa
Ein Landwirt fährt mit seinem Traktor über einen Acker in Unterfranken und sät Rapssamen in die Erde. Foto: dpa

FREIBURG. Die Grundregel, dass in der EU nur zugelassenes hochwertiges Gemüse-Saatgut verkauft werden darf, verstößt nicht gegen europäische Grundrechte. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die zugrundeliegende Gemüserichtlinie sei aber nur deshalb rechtmäßig, weil es nun eine Ausnahmeregel für weniger produktive "alte Sorten" gibt.

Ausgelöst wurde das Urteil durch einen Streit zwischen zwei französischen Firmen. Der nichtkommerzielle Verein Kokopelli verkaufte Saatgut von mehr als 400 nicht zugelassenen alten Gemüsesorten, die er erhalten will. Das störte den konventionellen ...

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