Ein 61 Jahre alter Sexualstraftäter muss nach seiner bereits verbüßten Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Baden-Baden ordnete eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an.
"Eine Therapiefähigkeit liegt nicht vor", sagte der Richter zur Begründung. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Damit wird er auf unbefristete Zeit nicht mehr in die Freiheit ...