Urteil in Baden-Baden

Nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt

Ein 61 Jahre alter Sexualstraftäter muss nach seiner bereits verbüßten Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Baden-Baden ordnete eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Landgericht Baden-Baden  hat einen... wird im Land derzeit heiß diskutiert.  | Foto: Deutscher Anwaltverein (DAV)
Das Landgericht Baden-Baden hat einen Sexualstraftäter zur Sicherheitsverwahrung verurteilt. Das Thema wird im Land derzeit heiß diskutiert. Foto: Deutscher Anwaltverein (DAV)
"Eine Therapiefähigkeit liegt nicht vor", sagte der Richter zur Begründung. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Damit wird er auf unbefristete Zeit nicht mehr in die Freiheit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel