Nachweispflicht für Teststellenbetreiber nun bis Ende 2028

Mit Corona-Teststellen wurde während der Pandemie bekanntlich auch viel Missbrauch getrieben. Um Abrechnungen zu prüfen, müssen Teststellen-Betreiber nun bis Ende 2028 entsprechende Nachweise aufbewahren.  

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat laut einer Mitteilung des Landratsamtes Ortenaukreis angekündigt, Teile der ...

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Schlagworte: Dirk Luft