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Nasenstüber für Stoiber

Christian Rath
  • Do, 19. Juli 2001
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Bayern und Sachsen erreichen nicht die einstweilige Anordnung gegen die Homo-Ehe.

Die Verlierer trösteten sich mit dem knappen Abstimmungsergebnis im Bundesverfassungsgericht und damit, dass ja noch nichts endgültig entschieden sei. Mit 5:3 Richterstimmen lehnte der Erste Senat eine von Bayern und Sachsen beantragte einstweilige Anordnung gegen die Einführung der so genannten Homo-Ehe ab.

Offiziell ging es beim Urteil vom Mittwoch nur um die Frage, wie bis zu einem endgültigen Karlsruher Urteil zu verfahren ist. Bayern und Sachsen wollten die Homo-Ehe erst gar ...

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