Nebulöser Einsatz von Schlagstock
Freispruch für Angeklagten nach Widersprüchen der Zeugen.
KREIS WALDSHUT (BZ). Hat ein 35-Jähriger im Juli 2013 mitten in einem Ort im östlichen Kreisgebiet gegen einen Widersacher den Schlagstock geschwungen oder hatte er sich herausgehalten aus der Schlägerei? Für Amtsrichter Johannes Nolte blieben bei der Verhandlung vor dem Waldshuter Gericht genügend Zweifel, um den Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freizusprechen. Hintergrund der Prügel soll Prostitution im östlichen Landkreis gewesen sein.
Der Angeklagte, der sich zur Sache nicht äußerte, wurde lediglich von einem Augenzeugen stark belastet. Der Schweizer hatte nach eigener Darstellung den ...