Neue Hürden für die B 34
Dreispuriger Ausbau kommt vor den Verwaltungsgerichtshof.
WALDSHUT-TIENGEN (rog). Bei der Lösung der Verkehrsmisere auf der Bundesstraße 34 und im Gewerbepark Hochrhein in Waldshut ist eine weitere Verzögerung absehbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreispurigen Ausbau zwischen Grenzübergang und Zollhof liegen zwei Klagen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vor. Falls es nicht zu außergerichtlichen Einigungen kommt, verzögert sich der Baubeginn, der für das letzte Quartal 2014 vorgesehen war, um mindestens ein Jahr.
Der Gewerbepark Hochrhein bewirtschaftet das ehemalige Lonza-Areal, auf dem sich über 30 Firmen angesiedelt haben. Geschäftsführer Stefan Seiter betont, dass sich die "Klage keinesfalls gegen den Ausbau der B 34 wendet". Einer der Konfliktpunkte ist der Schutz der südlich der B 34 ...