Der Rat Ehrenkirchen billigt die umfangreiche Neuregelung der Richtlinien für die Baulandvergabe durch die Gemeinde und setzt sie bei zwei Neubaugebieten gleich um.
Die Richtlinien für die Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Ehrenkirchen haben sich verändert. Foto: Marco2811 (stock.adobe.com)
Auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs müssen Richtlinien für die Baulandvergabe neu geregelt werden und sich an den "Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells" orientieren. Die neuen Richtlinien waren für den Rat Grundlage für die Vergabe der Bauplätze im "Inneren Imlet III" in Norsingen ...