Teil 1: Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz setzt auf verbraucherfreundliche Informationen (Teil 2 erscheint am 9. Oktober).
Am 1. Oktober vergangenen Jahres trat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in Kraft. Für volljährige Personen, die aufgrund Alters, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfebedarf haben, enthält es wichtige Regelungen. Gemeint sind die Personen, die neben einer Wohnung auch Pflege- oder Betreuung benötigen. ...