Neues Wahlrecht in Baden-Württemberg: Gemeinderäte schon mit 16, Bürgermeister mit 18
Der Südwesten ist mit seiner Reform des Wahlrechts ein Vorreiter: In Baden-Württemberg können künftig bereits 16-Jährige für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren und Politik mitgestalten.
Jüngere Gemeinderäte, ältere Bürgermeister und auch keine Spaßkandidaten mehr, die Wahlgänge zum "Kasperletheater" verkommen lassen: Mit mehreren größeren Änderungen beim Wahlrecht für Kommunalwahlen wagt sich Baden-Württemberg trotz rechtlicher Bedenken bundesweit auf Neuland.
Ziel ist es ...