Neuregelung für den Kindergarten
Chris Seifried
Sa, 06. Dezember 2003
Kreis Waldshut
Vertrag mit der Kirchengemeinde soll der politischen Gemeinde ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen sichern.
GRAFENHAUSEN. Der Neufassung eines Vertrages zwischen Kirchengemeinde und bürgerlicher Gemeinde für den Betrieb des Kindergartens in Grafenhausen schenkte der Gemeinderat am Donnerstag besonderes Augenmerk. Die Ratsmitglieder stimmten dem ab 1. Januar in Kraft tretenden neuen Vertragswerk einheitlich zu.
Das neue Kindergartengesetz bedeutet eine Neuregelung der Kindergartenförderung mit dem Ziel, die politische Verantwortung für die Einrichtungen sowie die Finanzierungszuständigkeit auf die Kommunen zu übertragen. Das heißt, die Ausgestaltung ...