Noch nicht alle Jagdkataster sind fertig

Unterschiede in Gemeinden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BREISGAU (fri). Lange Zeit war die Jagd in den Gemeinden kein großes Thema. Die Gemeinden, die häufig auch über Eigenjagdbezirke verfügen– das müssen zusammenhängende bejagbare Flächen von mindestens 75 Hektar sein – übernehmen auch für die anderen Flächeneigentümer die Verwaltung der Jagdbezirke und die Vergabe der Jagdpachten, die sie auch einnehmen. Doch vom Land werden die Gemeinden angehalten, Satzungen für die Jagdgenossenschaften aufzustellen. Um in diesen die Stimmrechte korrekt zu verteilen, braucht es aber genaue Jagdkataster.

In Merdingen hat man schon 2008 die Jagdgenossenschaft einberufen, die der Gemeinde Verwaltung und Pachtvergabe unbefristet übertrug. Nur wenn der Gemeinderat oder mindestens zehn Prozent der über 1300 Flächeneigentümer sowie der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel