Noch nicht alle Jagdkataster sind fertig
Unterschiede in Gemeinden.
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BREISGAU (fri). Lange Zeit war die Jagd in den Gemeinden kein großes Thema. Die Gemeinden, die häufig auch über Eigenjagdbezirke verfügen– das müssen zusammenhängende bejagbare Flächen von mindestens 75 Hektar sein – übernehmen auch für die anderen Flächeneigentümer die Verwaltung der Jagdbezirke und die Vergabe der Jagdpachten, die sie auch einnehmen. Doch vom Land werden die Gemeinden angehalten, Satzungen für die Jagdgenossenschaften aufzustellen. Um in diesen die Stimmrechte korrekt zu verteilen, braucht es aber genaue Jagdkataster.
In Merdingen hat man schon 2008 die Jagdgenossenschaft einberufen, die der Gemeinde Verwaltung und Pachtvergabe unbefristet übertrug. Nur wenn der Gemeinderat oder mindestens zehn Prozent der über 1300 Flächeneigentümer sowie der ...