Rickenbachs Ex-Bürgermeister Norbert Moosmann hat den vollen Instanzenweg ausgereizt. Im Kampf gegen seine Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat hat er auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Ohne Erfolg.
Sein Anliegen sei als unzulässiger Fall eingestuft worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Badischen Zeitung. Diese Einstufung könne sowohl bedeuten, dass seine Eingabe formal ...