Account/Login

Notfalls gibt es ein Dach überm Kopf

  • Sa, 09. Januar 2010
    Haus & Garten

Bei drohender Obdachlosigkeit kümmert sich gegebenenfalls die Obdachlosenbehörde um eine Notunterkunft.

Nach der Zwangsräumung  der Wohnung mu...ch  unter der Dreisambrücke schlafen.   | Foto: Thomas Kunz
Nach der Zwangsräumung der Wohnung muss man nicht automatisch unter der Dreisambrücke schlafen. Foto: Thomas Kunz
Wenn der Mieter nach Erhalt der Wohnungskündigung auf Räumung verurteilt wird, droht die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. In Ausnahmefällen hat der Mieter die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz für kurze Zeit zu stellen, was spätestens ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel