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Nur in Ausnahmefällen gibt es Auskunft über V-Leute

Christian Rath
  • Mi, 19. Juli 2017
    Deutschland

Karlsruhe entscheidet, dass Staatswohl und Grundrechte der Spitzel in der Regel Vorrang vor Informationsrecht der Abgeordneten haben.

Polizisten am Ort des Anschlags 1980   | Foto: DPA
Polizisten am Ort des Anschlags 1980 Foto: DPA
KARLSRUHE. Die Bundesregierung kann bei Fragen zu V-Leuten in der Regel die Auskunft verweigern. Nur wenn der V-Mann nicht mehr lebt oder keine Enttarnung droht, muss die Regierung ausnahmsweise antworten. Das hat jetzt der Zweite Senat des ...

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