Karlsruhe entscheidet, dass Staatswohl und Grundrechte der Spitzel in der Regel Vorrang vor Informationsrecht der Abgeordneten haben.
KARLSRUHE. Die Bundesregierung kann bei Fragen zu V-Leuten in der Regel die Auskunft verweigern. Nur wenn der V-Mann nicht mehr lebt oder keine Enttarnung droht, muss die Regierung ausnahmsweise antworten. Das hat jetzt der Zweite Senat des ...