Ein 31 Jahre alter Obdachloser hat es in einem Offenburger Lokal der gehobeneren Kategorie so richtig krachen: Trotz völliger Mittellosigkeit genoss er erlesene Speisen, Wein, Champagner und Sekt.
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Erst als es ans Bezahlen ging, verwies er auf seine leeren Taschen. Jetzt reichte ihm das Amtsgericht die zweite Rechnung hinterher: Wegen Zechbetrugs verurteilte Strafrichterin Ute Körner den schon vielfach vorbestraften Feinschmecker zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. ...