Ein Radiomoderator warnte auf Facebook vor "Nazipropaganda" bei einer Veranstaltung von AfD-Mann Stefan Räpple. Das Gericht bewertet die Aussage als zulässige Meinungsäußerung.
Die Güteverhandlung um die Unterlassungsklage des AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple gegen zwei Äußerungen eines Offenburger Radiomoderators auf dessen persönlicher Facebook-Seite hat mit einer Abweisung der Klage geendet. Richterin Nicole Kienzle erkannte darin keine Schmähkritik. Die ...