Ein Russlanddeutscher wird im Gefängnis Offenburg fast zu Tode geprügelt. Weil er den Hergang der Tat negiert, stand er wegen Strafvereitelung vor Gericht. Nun erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Mit einem weisen Urteil hat Amtsrichter Wolfgang Knopf am Mittwoch sowohl dem Recht Genüge getan, als auch einen schon genug gestraften Angeklagten so weit wie möglich geschont: Er sprach den 29-jährigen Russlanddeutschen zwar wegen versuchter Strafvereitelung schuldig, ...