Eine 55-Jährige wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen. Die hatte ihre Tochter nach der Geburt weggegeben. Nun schlägt das Familiengericht einen Vergleich vor.
Die Schwestern Angelika Dietz, Gabriele Dietz-Paulig und Sabine Pucher (von links) am Dienstag vor Verhandlungsbeginn vor dem Offenburger Amtsgericht. Foto: Ralf Burgmaier
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Es gibt noch keine Entscheidung im Streit um die Frage, ob eine von der Mutter ab dem Säuglingsalter in Kinderheime abgegebene Tochter für einen Teil der Pflegekosten dieser Mutter aufkommen muss. Beim zweiten nichtöffentlichen Gerichtstermin am Dienstag vor dem Familiengericht des Amtsgerichts Offenburg ...