Frauenparkplätze auf öffentlichen Flächen dürfen nicht mit offiziell aussehenden Schildern ausgewiesen sein, hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Inwiefern das auf Südbaden hat, ist noch ungewiss.
Ein Schild eines Frauenparkplatzes, das aussieht wie ein offizielles aus der Straßenverkehrsordnung, ist nicht rechtmäßig. Zu dieser Einsicht hat gestern ein Prozess in München geführt, der sich mit einem Fall in Eichstätt befasste. Inwiefern die Feststellung der Gerichts Auswirkungen auf Südbaden hat, ist ungewiss. ...