Das Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, hat gestern die Praxis des Offenburger Apothekerehepaars Douglas, Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente zu verteilen, als wettbewerbswidrig bezeichnet. Es geht in die nächste Runde.
OFFENBURG. Das Rabatt-System des Offenburger Apotheker-Ehepaars Hermann und Ingeborg Douglas, die sogenannten Douglas-Taler, befinden sich nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts in Freiburg immer noch außerhalb der vom deutschen Gesetzgeber gezogenen Grenzen. In der ...