Opfer und Täter in vertauschten Rollen?

40-Jähriger wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er aus Ärger gegen einen Pkw getreten hat.  

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Ein Fußtritt ist weder gegen einen Kicker noch gegen ein Fahrzeug erlaubt.   | Foto: Patrick Seeger
Ein Fußtritt ist weder gegen einen Kicker noch gegen ein Fahrzeug erlaubt. Foto: Patrick Seeger
MURG. 200 Euro Geldstrafe wegen Sachbeschädigung verhängte das Amtsgericht Bad Säckingen gegen einen 40-Jährigen aus Murg. Der Arbeitslose zeigte sich verärgert über das Urteil. Er sah ...

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