Kommentar

Opfern sexueller Gewalt eine Mitschuld zu geben ist Demütigung und falsches Signal

BZ-Plus Ein in Basel gesprochenes Urteil, das die Strafe eines Vergewaltigers reduziert, gibt dem Opfer eine Mitschuld. Die Richterin sendet ein bedenkliches Signal – und hält Opfer von einer Anzeige ab.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Dreiergericht am Appellationsgeric...älfte auf Bewährung – reduziert.  | Foto: Peter Steffen (dpa)
Ein Dreiergericht am Appellationsgericht Basel hat die Strafe eines verurteilten Vergewaltigers von vier Jahren und drei Monaten auf drei Jahre Haft – zur Hälfte auf Bewährung – reduziert. Foto: Peter Steffen (dpa)
Wie oft muss es eigentlich noch wiederholt werden? Nein heißt nein. Und wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt, dann ist es völlig irrelevant, ob sie Stunden zuvor mit einem anderen Mann intim wurde. Das Dreiergericht unter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel