Interview

Ordnungsamt-Vize Schulz über Kritik, Kommunikation und Kampagnen

In der aktuellen Freiburger Festkrise hat sich ein Konflikt entladen, der schon lange zwischen Veranstaltern und Amt für öffentliche Ordnung schwelte. Wie äußert sich dazu die Spitze des Ordnungsamtes? Ein Interview.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Downtown-Streetparty 2010 war die ...Behörde wehrt sich gegen die Vorwürfe.  | Foto: M. Bamberger
Die Downtown-Streetparty 2010 war die vorerst letzte. Der Veranstalter hat für 2012 abgesagt und Auflagen des Ordnungsamtes dafür mitverantwortlich gemacht – die Behörde wehrt sich gegen die Vorwürfe. Foto: M. Bamberger

Warum sind zuletzt mehrere Großveranstaltungen abgesagt worden? Und welche Erkenntnisse zieht die Behörde aus der Kritik? Darüber sprachen Manuel Lorenz und Markus Hofmann mit Martin Schulz, dem stellvertretenden Amtsleiter.

BZ: Welche Aufgaben hat das Amt für öffentliche Ordnung?
Martin Schulz: Streng genommen ist es primär für die gaststättenrechtliche Erlaubnis zuständig. Gleichzeitig besteht aber auch eine übergeordnete Zuständigkeit, weil wir nach Polizeigesetz auch die Aufgabe haben, Gefahrenabwehr zu betreiben. Dabei arbeiten wir mit anderen Ämtern zusammen. Für das Festival Sea of Love 2012 zum Beispiel braucht es eine Gestattung für den Alkoholverkauf, ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel