Geringere Strafe, aber kein Freispruch für den Finder
Der Entdecker des „Barbarenschatzes“ bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben. Doch am Montag musste sich der Mann vor dem Landgericht Frankenthal zum zweiten Mal von der Hoffnung verabschieden, vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen zu werden.
Das Landgericht verringerte zwar eine frühere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Speyer von 15 auf acht Monate, bestätigte ansonsten aber weitgehend dessen Urteil vom vergangenen Jahr. Die Vorsitzende Richterin Iris Blankenhorn erklärte mit einem ...