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"Barbarenschatz"

Geringere Strafe, aber kein Freispruch für den Finder

Der Entdecker des „Barbarenschatzes“ bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben. Doch am Montag musste sich der Mann vor dem Landgericht Frankenthal zum zweiten Mal von der Hoffnung verabschieden, vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen zu werden.

  • dpa

  • Di, 26. Januar 2016
    Panorama

     

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Teil des „Barbarenschatzes“: Goldene Schmuckstücke eines zeremoniellen Gewandes aus der Spätantike Foto: dpa
Das Landgericht verringerte zwar eine frühere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Speyer von 15 auf acht Monate, bestätigte ansonsten aber weitgehend dessen Urteil vom vergangenen Jahr. Die Vorsitzende Richterin Iris Blankenhorn erklärte mit einem ...

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