Verkehr

Parken auf dem Randstreifen beim neuen Kreisel in Grenzach ist nicht zulässig

Parken ist auf dem Randstreifen nahe dem neuen Verkehrskreisel in Grenzach-Wyhlen ist nicht gestattet. Die Fläche soll begrünt werden. Dann gebe es dort keine Parkmöglichkeit mehr.  

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Auf dem Randstreifen östlich des neuen Kreisels an der B 34 in Richtung Rheinfelden werden Fahrzeuge abgestellt – doch das ist nicht gewollt. Foto: Heinz und Monika Vollmar
Breite Randstreifen an Straßen und Wegen laden allzu oft zum Abstellen oder Parken von Fahrzeugen jeglicher Art ein. ...

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