Account/Login

Pflichten der Feuerwehr sind begrenzt

  • , & Katharina Bartsch

  • Do, 15. September 2016
    Lörrach

In den Ortschaftsräten Hauingen, Haagen und Brombach wurden die Kosten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr festgelegt.

Freiwillige Feuerwehr definiert ihre Aufgaben.   | Foto: Archivbild: Nikolaus Trenz
Freiwillige Feuerwehr definiert ihre Aufgaben. Foto: Archivbild: Nikolaus Trenz

LÖRRACH. Werden bei künftigen Hochwasserfällen oder nach Stürmen die Bürger zur Kasse gebeten, wenn die Feuerwehr ausrückt? Das fragten sich die Ortschaftsräte im hochwassergeplagten Hauingen bei der Vorstellung der geplanten Satzungsänderung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsätze. Stephan Meier vom Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit gab Entwarnung. Auch in Haagen und Brombach war die Feuerwehr Thema.

Zwar stünden die Beseitigung von Wasser- oder Sturmschäden auf der Liste der freiwilligen Leistungen und sind damit zu bezahlen, doch gehe es dabei um Wasserschäden, wie sie zum Beispiel beim Auslaufen einer Waschmaschine entstehen, erklärte Meier etwa ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel