Analyse:

PID: Der Dammbruch war früher

Es ist sinnvoll, dass künstlich erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht werden dürfen.  

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Im Reagenzglas gezeugte Embryonen müssen nicht eingepflanzt werden, wenn sie Gendefekte aufweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er erklärte damit die sogenannte Präimplantations-Diagnostik (PID) für zulässig. Das ist eine lange überfällig Liberalisierung.

Ausgelöst hatte das Urteil der Berliner Arzt Matthias B., der eine Kinderwunschklinik betreibt. Um einen Musterprozess auszulösen, hatte er sich 2006 selbst angezeigt, nachdem er bei drei ...

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