Raser-Prozess
Prozess um mutmaßliches fatales Autorennen beginnt
Mit bis zu 150 km/h durch die Tempo-50-Zone – ein illegales Autorennen endet tödlich. Wer trägt die Verantwortung für das Drama?
dpa
Fr, 5. Dez 2025, 10:13 Uhr
Panorama
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa) - Unter starkem Andrang vor allem von Angehörigen hat in Stuttgart der Prozess um ein mutmaßliches illegales Autorennen mit zwei Toten in Ludwigsburg begonnen. Der Unfallfahrer sitzt wegen Mordverdachts auf der Anklagebank. Auch der Bruder des 32-Jährigen und ein Cousin müssen sich vor dem Landgericht verantworten.
Zwei Frauen sterben in den Trümmern
Die Männer sollen sich am Abend des 20. März in Ludwigsburg ein Kräftemessen in einer Tempo-50-Zone geliefert und ihre Limousinen teils auf bis zu 150 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. Bei dem Unfall rammten sie demnach den Wagen von zwei jungen Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die in den Trümmern ihres Autos ums Leben kamen.
Der 32-jährige Türke saß nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft am Steuer des hochmotorisierten Unfallwagens. Der knapp drei Jahre ältere Bruder des Mannes, der mutmaßlich das andere Fahrzeug steuerte, ergriff demnach ebenso wie sein Cousin (25) die Flucht von der Unfallstelle.
Dem mutmaßlichen Verursacher des Unfalls wirft die Staatsanwaltschaft Mord in zwei Fällen vor. Gegen den Bruder lautet der Vorwurf auf versuchten Mord. Beide sollen laut Anklage ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge durchgeführt und den Straßenverkehr gefährdet haben. Dem Älteren wird zudem unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Der Cousin ist wegen Beihilfe zum Rennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen angeklagt.
Hunderte illegale Autorennen
Illegale Autorennen gelten seit 2017 als Straftat, sie kommen aber immer wieder vor. Nach früheren Angaben des Landesinnenministeriums registrierte die Polizei allein im Südwesten im Jahr 2024 fast 400 solcher Rennen. Neben klassischen Autorennen mit mehreren Beteiligten sind auch sogenannte Allein- beziehungsweise Einzelrennen strafbar. Das sind Fälle, bei denen ein einzelner Fahrer versucht, grob verkehrswidrig und rücksichtslos so schnell wie möglich zu fahren.
© dpa-infocom, dpa:251205-930-382428/2