Justiz
Prozessbeginn nach Gewalttat an Therapeutin
Mehr als 30 Mal soll der Täter auf die Frau eingestochen haben. In Offenburg beginnt der Mordprozess um den Tod einer 37-jährigen Therapeutin. Nach Überzeugung der Anklage geschah die Tat aus Rache.
dpa
Di, 8. Jul 2025, 3:30 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Offenburg (dpa/lsw) - Vor dem Landgericht Offenburg beginnt heute der Mordprozess gegen einen Mann, der eine 37-jährige Psychotherapeutin getötet haben soll. Der zur Tatzeit 42-Jährige soll am späten Nachmittag des 11. Februars in der Innenstadt von Offenburg (Ortenaukreis) seine ehemalige Therapeutin mit mehr als 30 Messerstichen getötet haben.
War Rache das Motiv?
Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte die Frau für seine aus seiner Sicht unbefriedigende Lebenssituation verantwortlich gemacht und sich mit der Tat an ihr rächen wollen. Die Anklage sieht das Mordmerkmal Heimtücke als erwiesen an. Zudem habe der 42-Jährige aus niedrigen Beweggründen gehandelt.
Der Tatverdächtige sitzt seit seiner Festnahme im Februar in Untersuchungshaft. Dem Angeklagten mit deutscher und französischer Staatsangehörigkeit droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn das Gericht der Argumentation der Anklage folgt.
Er tötete eine Mutter und ein ungeborenes Kind
Die Frau soll bis 2023 in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen gearbeitet haben. Der Tatverdächtige habe Aggressionen gegen sie entwickelt. Die Mutter eines Kleinkindes, die aus dem benachbarten Großraum Straßburg zur Arbeit nach Offenburg gependelt sein soll, war zum Tatzeitpunkt schwanger. Weil der Mann den Ermittlungen zufolge nichts von der Schwangerschaft wusste, lautet die Anklage nicht noch auf Schwangerschaftsabbruch.
Schon einmal wegen Tötungsdelikt in Haft
Der mutmaßliche Täter galt bei Behörden als psychisch auffällig. Im Juni 2024 habe es eine Gefährder- und Gefährdetenansprache gegeben. Den Ermittlern zufolge hatte er lange in Frankreich gelebt, wo er bereits wegen eines Tötungsdelikts eine lange Haftstrafe verbüßt hatte. Seit dem Jahr 2015 soll er in Deutschland gewohnt haben.
Zur Hauptverhandlung sollen mehrere Zeugen sowie psychiatrische und medizinische Sachverständige gehört werden. Das Schwurgericht hat bis zum 26. August insgesamt sechs Sitzungstage terminiert.
© dpa-infocom, dpa:250708-930-770188/1