Ausgleichszahlungen
Punktsieg für Privatschulen
Staatsgerichtshof hält Ausgleichszahlungen des Landes für unzureichend / Schulgeld müssen Eltern vorerst weiterzahlen.
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STUTTGART/NÜRTINGEN (epd). Die übliche Praxis von Schulen in freier Trägerschaft, Schulgeld für ihre Bildungsleistung zu erheben, könnte in Baden-Württemberg kippen. Der Staatsgerichtshof hat in einem am Montag in Stuttgart verkündeten Urteil den Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Unterricht und Lernmittel auch an Privatschulen unentgeltlich sind. Bis zum 1. August 2017 muss es eine Neuregelung für die rund 700 Privatschulen im Südwesten geben. Deren Vertreter begrüßten das Urteil.
Durch alle Instanzen geklagt hat eine Waldorfschule in Nürtingen bei Esslingen. Sie verwies auf Artikel 14 der Landesverfassung, wonach Unterricht und Lernmittel ...